Vernetzte Versorgung gegen Corona-Mutationen: Zeitlich befristete Zentrums-Zuschläge für telemedizinische Kooperationen

Das in Spezialkliniken der Herz- und Lungenmedizin inzwischen vorhandene Expertenwissen bei der intensivmedizinischen Versorgung von -Patientinnen und - soll dank digitaler künftig stärker von allgemeinen Krankenhäusern genutzt werden können. Um das Expertenwissen in der Breite verfügbar zu machen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute die Voraussetzung für die solcher telemedizinischen Beratungen bei der Versorgung von Corona-Kranken beschlossen. Bis zum Jahresende erweiterte er die sogenannten Zentrumszuschläge auch auf Konsiliarleistungen von Spezialkliniken, die in einem intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerk (IDV-Zentren) eingebunden sind und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.

Quelle: G-BA

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