Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst

Der Beschluss vom 21. April 2022 (in der Fassung der Beschlüsse vom 21. April 2022 und vom 19. Mai 2022) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 1. April 2022 in Kraft.

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL), der Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL), der Qualitätssicherungs-Richtlinie zum (QBAA-RL), der Richtlinie zur (KiHe-RL), der Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL) und der -Qualitätskontroll-Richtlinie (): COVID-19 – Verlängerung von Ausnahmen von an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst […]

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