Verlängerung und Anpassung der Sonderregelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Beschluss vom 28. Mai . Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Anlässlich der gegenwärtigen - hat der mit Beschluss vom 27. März 2020 rückwirkend zum 9. März 2020 und befristetet bis zum 31. Mai 2020 Sonderre-gelungen in den jeweiligen Richtlinien aufgenommen, welche die Möglichkeit des Ausstellens von nach telefonischer Anamnese, das Genehmigungsverfahren, die Gültigkeit und die Voraussetzungen von Verordnungen sowie Fristvorgaben für Verordnungen durch Vertragsärztinnen oder Vertragsärzte oder durch ärztinnen oder Krankenhausärzte im Rahmen des Entlassmanagments betreffen […]

Quelle: G-BA (PDF, 71KB)

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