vdek Sachsen: Mindestmengen stärken Qualität und Patientensicherheit

Ersatzkassen sehen Mindestmengenregelung als zentrales Instrument für sichere stationäre Versorgung

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Sachsen, unterstreicht die Bedeutung der Mindestmengenregelung für Qualität und Patientensicherheit in der stationären Versorgung. Insbesondere bei risikoreichen und hochkomplexen Eingriffen sollen Behandlungen dort erfolgen, wo ausreichend Erfahrung vorhanden ist.

„Qualität darf kein Zufall sein“, betont Claudius Wehner, stellvertretender Leiter der vdek-Landesvertretung Sachsen. Eine gute Erreichbarkeit der Versorgung sei weiterhin wichtig, dürfe jedoch nicht zulasten der Behandlungsqualität gehen. Gerade angesichts knapper personeller Ressourcen sei es notwendig, komplexe Leistungen gezielt zu bündeln. Für Sachsen bedeute dies eine Krankenhauslandschaft, die Qualität belohnt und spezialisierte Versorgung stärkt.

Die Mindestmengenregelung verpflichtet Krankenhäuser, bestimmte besonders anspruchsvolle Leistungen nur dann anzubieten, wenn sie eine festgelegte Mindestzahl an Eingriffen pro Jahr erreichen. Hintergrund ist die wissenschaftlich belegte Korrelation zwischen Erfahrung, Fallzahlen und Behandlungsergebnissen. Ziel sind höhere Überlebens- und Heilungschancen sowie eine insgesamt höhere Patientensicherheit.

Nach Auffassung des vdek leisten Mindestmengen damit einen entscheidenden Beitrag zur Qualitätssicherung und zur sinnvollen Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen.

Mindestmengen 2026: Überblick für Sachsen

Ab dem Jahr 2026 gelten Mindestmengen für zehn komplexe Behandlungsbereiche. Erstmals fällt darunter auch die Herztransplantation, die in Sachsen künftig an einem Standort erbracht wird. Die nachfolgenden Angaben zeigen die geltenden Mindestmengen sowie die Anzahl der berechtigten Krankenhausstandorte in Sachsen (Stand: Februar 2026):

Behandlungsbereich Mindestmenge Standorte (SN)
Herztransplantation (neu) 10 1
Lebertransplantation (inkl. Teilleber) 20 1
Nierentransplantation (inkl. Lebendspende) 25 2
Versorgung von Frühgeborenen (< 1.250 g) 25 3
Allogene Stammzelltransplantation 40 3
Komplexe Eingriffe Speiseröhre 26 4
Thoraxchirurgische Behandlung Lungenkarzinom 75 6
Chirurgische Behandlung Brustkrebs 100 23
Bauchspeicheldrüsen-Eingriffe 20 20
Kniegelenk-Totalendoprothesen 50 48

Einordnung im Kontext der Krankenhausreform

Vor dem Hintergrund der laufenden Krankenhausreform und der stärkeren Ausrichtung auf Leistungsgruppen gewinnt die Mindestmengenregelung weiter an Bedeutung. Aus Sicht des vdek Sachsen ist sie ein geeignetes Instrument, um Qualität systematisch zu sichern, Spezialisierung zu fördern und gleichzeitig Ressourcen effizient einzusetzen.

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