Überprüfung der bestehenden Mindestmengenregelung für Lebertransplantationen (inkl. Teilleber-Lebendspende) auf einen möglichen Änderungsbedarf nach § 21 Abs. 1 der Verfahrensordnung des G-BA

Der hat am 20.12. die Beauftragung des Instituts für und Wirtschaftlichkeit im mit der Durchführung einer systematischen zum Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und der Qualität des Behandlungsergebnisses bei (inkl. Teilleber-Lebendspende) beschlossen. […]

Download: Anlage Überprüfung_Mindestmengenregelung Lebertransplantation (PDF, 33KB)
Quelle: DKG

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