Thüringen: Klärung von Thüringer Behandlungsfehlervorwürfen ab dem 1. April 2021 durch die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen der Landesärztekammer Thüringen

Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der gehört es, Streitigkeiten zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patienten zu schlichten. Diese Aufgabe hat seit 1991 die Norddeutsche Schlichtungsstelle für die Landesärztekammer Thüringen wahrgenommen. Nachdem Probleme in der organisatorischen Struktur und der rechtlichen Konstruktion der Norddeutschen Schlichtungsstelle aufgetreten sind, stellt diese zum Ende des Jahres ihren Betrieb ein.

Aus diesem Grund werden ab dem 1. April 2021 unter dem Leitspruch „Schlichten statt Richten“ Thüringer Verdachtsfälle auf von der Landesärztekammer Thüringen bearbeitet. Ziel der Schlichtungsstelle ist es, eine neutrale und unabhängige medizinische Begutachtung einer ärztlichen Behandlung, die in Thüringen stattfand, durchzuführen. Abschließend wird eine Einschätzung abgegeben, ob Schadensersatzansprüche wegen eines Behandlungsfehlers gerechtfertigt erscheinen. […]

Quelle: Bundesärztekammer

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