Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – Abschließende Lesung im Bundestag

Von besonderem Interesse für die sind folgende Inhalte des TSVG, die DKG zusammengefasst hat.

  • Pflegepersonaluntergrenzen: Krankenhäuser, die vom InEK zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen ausgewählt werden und ihre Pflicht zur Übermittlung von Daten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen, sollen sanktioniert werden können.
  • Gematik: Das BMG erhält 51 Prozent der Geschäftsanteile der gematik und wird damit zum Mehrheitsgesellschafter.
  • Hebammen und Entbindungspfleger: Die im PpSG vorgesehenen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden auf in Krankenhäusern tätige Hebammen und Entbindungspfleger erweitert.
  • : Krankenhäuser dürfen künftig im Rahmen des Entlassmanagements Krankentransporte nach der Krankenhausbehandlung verordnen. Zudem wird klargestellt, dass das Entlassmanagement auch erforderliche Antragsleistungen wie SAPV, Haushaltshilfe und nach SGB V und Pflegeleistungen nach SGB XI umfasst.
  • Einführung ambulanter Kodierrichtlinien: Die wird beauftragt, verbindliche Regelungen zur Vergabe von Diagnosen- und Prozedurenschlüsseln für die Abrechnung und Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen einzuführen und jährlich zu aktualisieren. Im Rahmen der sektorenübergreifenden Versorgung muss die KBV bei der Festlegung der ambulanten Kodier-Richtlinien und Prüfmaßstäbe das Einvernehmen mit der DKG herstellen.
  • Krebsregister: Um den klinischen Krebsregistern der Länder die Möglichkeit zu geben, den geplanten Aufbau abzuschließen und die Förderkriterien zu erfüllen, wird die Nachbesserungsfrist auf drei Jahre verlängert.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft

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