Strukturveränderungen müssen die Versorgungsrealität berücksichtigen
VKD: Gesetzentwurf zur ambulanten Notfallversorgung muss jetzt dringend überarbeitet werden
Der Gesetzentwurf zur ambulanten Notfallversorgung muss laut VKD jetzt dringend überarbeitet werden. Der VKD sperrt sich nicht gegen die Schaffung neuer Strukturen, die versorgungssicherheit der Bevölkerung muss aber an erster Stelle stehen.
Die corona-Infektionszahlen steigen an. Die Erkältungs- und Grippewelle steht vor der Tür. Die Notaufnahmen der krankenhäuser füllen sich wieder. „Stehen wir erneut vor der Situation, wie sie noch vor Ausbruch der Pandemie bestanden hat – mit überfüllten Notaufnahmen, nur mühsam bis gar nicht funktionierender ambulanter Notfallversorgung im kv-Bereich und einem Gesetzentwurf, der nicht die Realität widerspiegelt?“ Das fragten sich in der heutigen Vorstandstagung des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) die Chefs der VKD-Landesgruppen.
„Unser Verband hat bereits Anfang diesen Jahres darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf aus dem bundesgesundheitsministerium auf einer Fehleinschätzung beruht und die geplanten Neuregelungen zur Verschärfung der Problemlage in der Notfallversorgung beitragen würden. Diese Einschätzung hat sich nach den Erfahrungen aus der Pandemie sehr oft bestätigt, auch wenn durch die Maßnahmen der vergangenen Monate die Beanspruchung der Notaufnahmen zunächst zurückgegangen ist. Der Trend kehrt sich gerade wieder um“, stellte VKD-präsident Dr. Josef Düllings in der Tagung fest.
„Wir erwarten, dass der Gesetzentwurf der Realität in der Versorgung entsprechend überarbeitet wird.“ Diese Realität zeige, dass die Notfallversorgung keinesfalls ausgedünnt werden dürfe. […]
Pressemitteilung: Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands