Stellungnahme „Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Chirurgie“

Deutschland und die Welt befindet sich in diesen Tagen in einem bis dato nie gekannten Ausnahmezustand! Hervorgerufen durch den -Ausbruch mit täglich steigenden Infektionszahlen und erheblichen auf diese Erkrankung zurückzuführenden Todesraten, haben der Bund und die Länder umfangreiche Maßnahmen eingeleitet, um die Infektionsausbreitung einzudämmen. Das Ziel dieser Maßnahmen besteht darin, das bundesdeutsche Gesundheitssystem nicht zu überlasten und bei gegebener Infrastruktur eine adäquate Versorgung der Bevölkerung bei dieser Pandemie zu gewährleisten. Von diesen Maßnahmen ist auch die Chirurgie betroffen, da aufgrund ministerieller Erlasse sämtliche planbaren auf unbestimmte Zeit verschoben werden müssen. Dies gilt sowohl für den ambulanten und stationären Bereich, und die haben diese politischen Vorgaben aufgrund ihrer Gesamtverantwortung für das Funktionieren des Gesundheitssystems sofort umgesetzt.

Nach den ersten zwei Wochen dieser Maßnahme ist festzustellen, dass die Chirurgie im stationären Bereich praktisch zum Erliegen gekommen ist. Zwar haben deutsche und internationale Fachgesellschaften Empfehlungen für doch durchführbare Operationen ausgesprochen, die eine gewisse Handlungsorientierung geben können. Dies gilt z.B. für die Traumatologie und die Eingriffe bei maligner Grunderkrankung. Diese Empfehlungen lassen allerdings meist unberücksichtigt, dass freie Intensivbetten, die häufig notwendig sind, wegen des zu erwartenden Ansturmes intensivpflichtiger Covid-19 Patienten nicht belegt werden können. Zudem drohen Versorgungsengpässe bei Beatmungsschläuchen und Medikamenten wie z.B. Propofol, so dass auch aus diesen Gründen eine deutliche Einschränkung der operativen Tätigkeit resultiert. Es steht durchaus zu befürchten, dass auf dem Gebiet der Viszeralchirurgie gerade onkologische Patienten aufgrund fehlender Ressourcen die erforderlichen Eingriffe nicht mit der gebotenen Dringlichkeit erhalten können. […]

Aus Sicht der chirurgischen ist es allerdings beunruhigend, dass die von der Politik vorgeschlagenen Regelungen des Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes zum Ausgleich der Erlösrückgänge sicher nicht ausreichen werden. Die tagesbezogene Ausgleichszahlung von 560€ pro Bett, der fallbezogenen von 50€ pro Schutzausrüstung (an der neben den Praxen und Pflegeeinrichtungen auch in den Kliniken noch z. T. gravierender Mangel herrscht) und die Erhöhung des Pflegeentgeltwertes um etwa 38€ auf 185€ werden kaum ausreichen, um die Liquidität der Krankenhäuser zu erhalten.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V.

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