Stellungnahme der DKG zum Referentenentwurf des BMG einer Verordnung zum Betrieb des Implantateregisters Deutschland (Implantateregister-Betriebsverordnung – IRegBV)

Grundsätzlich begrüßen die die Intention des Gesetzgebers, mit einem bundesweiten die der implantierbaren Medizinprodukte und dadurch auch die im Zusammenhang mit der Implantatversorgung weiter zu verbessern. Im Implantateregister sollen deshalb schrittweise verschiedene Arten von Implantaten erfasst werden.Von besonderer Bedeutung ist die Konkretisierung der von der verantwortlichen Gesundheitseinrichtung zu meldenden Daten nach § 16 IRegG. Hier ist festzustellen, dass der Meldeumfang deutlich umfassender vorgesehen ist, als dies nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich wäre. Diese extensive Datenabfrage sehen die Krankenhäuser äußerst kritisch. […]

Quelle: DKG

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