Stellungnahme der DKG zum Referentenentwurf des BMG einer Verordnung zum Betrieb des Implantateregisters Deutschland (Implantateregister-Betriebsverordnung – IRegBV)

Grundsätzlich begrüßen die Krankenhäuser die Intention des Gesetzgebers, mit einem bundesweiten die Qualität der implantierbaren und dadurch auch die Patientensicherheit im Zusammenhang mit der Implantatversorgung weiter zu verbessern. Im sollen deshalb schrittweise verschiedene Arten von Implantaten erfasst werden.Von besonderer Bedeutung ist die Konkretisierung der von der verantwortlichen Gesundheitseinrichtung zu meldenden Daten nach § 16 IRegG. Hier ist festzustellen, dass der Meldeumfang deutlich umfassender vorgesehen ist, als dies nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich wäre. Diese extensive Datenabfrage sehen die Krankenhäuser äußerst kritisch. […]

Quelle: DKG

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