Stellungnahme der DKG zum Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetz – EIRD)
Grundsätzlich begrüßen die krankenhäuser die Intention des Gesetzgebers, mit einem bundesweiten Implantateregister die qualität der implantierbaren medizinprodukte weiter zu verbessern und dadurch auch die patientensicherheit im Zusammenhang mit der Implantatversorgung. […] Viele kliniken beteiligen sich schon jetzt an verschiedenen Implantateregistern.
Im Implantateregister werden – nach und nach – verschiedene Arten von Implantaten erfasst werden. Alle in Verkehr gebrachten implantierbaren Medizinprodukte sollten zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Produktdatenbank erfasst sein. Die Eingabe der Produkte in die Produktdatenbank liegt allerdings ausschließlich in der Verantwortung der Medizinprodukte-Hersteller. Daher lehnen die Krankenhäuser den in § 35 vorgesehenen Vergütungsausschluss als völlig unverhältnismäßig und auch sachlich nicht begründet ab. […]
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (PDF, 502KB)