Staatliches Implantateregister: Orthopäden und Unfallchirurgen für mehr Expertise, mehr Daten und mehr Patientensicherheit

Ende September hat der Bundestag beschlossen, ab dem Jahr 2021 alle implantierten Medizinprodukte in einem staatlichen Implantateregister verpflichtend zu erfassen. Dies trifft auch auf die über 400.000 künstlichen Hüft- und Kniegelenke zu, die Orthopäden und Unfallchirurgen hierzulande jedes Jahr implantieren. Die AE – Deutsche für , die Deutsche Gesellschaft für Orthopädische (DGOOC) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) begrüßen diesen Schritt. Nun gelte es, die Möglichkeiten des Registers für eine bestmögliche Versorgung auch zu nutzen. Warum deshalb unter anderem auch die Prothesenfunktion sowie eine sogenannte Risikoadjustierung – eine Berücksichtigung von Risiken durch besonders schwere Krankheitsbilder – Eingang in das Implantateregister finden sollten, diskutieren Experten auf der Vorab-Pressekonferenz des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) am 10. Oktober in Berlin. Sie erläutern auch, warum Orthopäden und Unfallchirurgen bei der Ausgestaltung einbezogen werden sollten und weshalb ein Dokumentations-Mehraufwand nur mit gesonderter Vergütung zu leisten ist. Gleichfalls Thema ist, weshalb die DSGVO das bereits bestehende () gefährdet. […]

: © 2019 Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V.

Das könnte Dich auch interessieren …