Senat beschließt Kündigung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister (GKR)

Als Folge der ist für in Absprache mit beabsichtigt, dass ab 2023 das Klinische Krebsregister Brandenburg-Berlin für die beiden Länder die beiden Bereiche der klinischen und der epidemiologischen Registrierung unter einem Dach wahrnehmen wird.

Sowohl die Kündigung als auch die Zusammenführung der epidemiologischen und klinischen Bereiche in einem Register sind bedingt durch ein aktuelles Gesetzesvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten. […]

Quelle: Berlin

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