SAPV wird zeitnah neu geregelt

Bundeseinheitliche Rahmenvereinbarung – fordert übereinstimmende Qualitätskriterien – Regionale Besonderheiten

Die Deutsche Gesellschaft für (DGP) begrüßt grundsätzlich die derzeitigen Bestrebungen, die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) mittels eines Zulassungsverfahrens auf Grundlage einer bundeseinheitlichen Rahmenvereinbarung eindeutig zu regeln. Der aktuelle Plan sieht vor, die Bundesrahmenvereinbarung zur SAPV zum 30.09. zu erarbeiten. Dieses Verfahren würde – wie von vielen Verbänden gewünscht – zeitnah dazu beitragen, die Rechtsunsicherheit der vergangenen zwei Jahre zu beenden, betont die Fachgesellschaft.

Gleichzeitig wird sich die DGP dafür einsetzen, die in den Bundesländern bislang sehr unterschiedliche der häuslichen Versorgung von schwerstkranken Menschen sorgfältig dahingehend auszuwerten, welche Bedingungen sich im Sinne einer qualitativ hochwertigen ambulanten -versorgung bewährt haben bzw. welcher Verbesserungsbedarf zu verzeichnen ist. Eine wesentliche Herausforderung wird die Frage darstellen, wie regionale Besonderheiten in der Bundesrahmenvereinbarung ausreichend berücksichtigt werden können. […]

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V.

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