Sakrale Neuromodulation durch ein implantierbares, wieder aufladbares Stimulationssystem bei überaktiver Blase, Harnverhalt und Stuhlinkontinenz

Im Rahmen einer gemäß § 137h Abs. 6 SGB V hat der ein eingeleitet

Die „ durch ein implantierbares, wieder aufladbares Stimulationssystem zur Behandlung von Patientinnen und mit überaktiver Blase, Harnverhalt oder “ unterfällt nicht dem Verfahren nach § 137h Absatz 1 SGB V. […]

Quelle: G-BA

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