Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Ergänzung der Regelungen zur SOP „Umgang mit gerinnungshemmender Medikation“

Der Beschluss vom 17. Dezember wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. April 2021 in Kraft.

Der Gemeinsame Bundesausschuss () hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 beschlossen, die Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Versorgung von mit einer hüftgelenknahen gemäß § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur/) in der Fassung vom 22. November zuletzt geändert am 2. Dezember 2020  wie folgt zu ändern […]

Quelle: G-BA (PDF, 41KB)

 

Das könnte Dich auch interessieren …