Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Ergänzung der Regelungen zur SOP „Umgang mit gerinnungshemmender Medikation“

Der Beschluss vom 17. Dezember wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. April 2021 in Kraft.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 beschlossen, die Richtlinie über Maßnahmen zur zur Versorgung von mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur gemäß § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 für nach § 108 SGB V zugelassene (Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur/) in der Fassung vom 22. November zuletzt geändert am 2. Dezember 2020  wie folgt zu ändern […]

Quelle: G-BA (PDF, 41KB)

 

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