Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderung des § 12 zur Verschiebung des Verfahrensstarts zur Nutzung der Spezifikation gemäß § 8 Abs. 6

Der Beschluss vom 21. Oktober 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. Dezember 2021 in Kraft

Aufgrund von Verzögerungen in der Erstellung und Finalisierung der Erstfassung der gemäß § 8 Absatz 6 für die Erhebung der Daten im Zusammenhang mit dem Nachweisverfahren gemäß § 6 Absatz 1 und der gemäß § 8 QSFFx-RL ist eine Verlängerung der bestehenden Übergangsregelungen in § 12 QSFFx-RL zum Verfahrensstart des Nachweisverfahrens und der Strukturabfrage gemäß §§ 6 und 8 QSFFx-RL notwendig. In § 12 Absätze 2, 3 und 4 QSFFx-RL erfolgt daher eine Anpassung der Fristen zur erstmaligen um jeweils ein Jahr. […]

Quelle: G-BA (PDF, 114KB)

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