Richtlinie zur Kinderonkologie: Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes und der Anlage 1 sowie Erstfassung einer Anlage 3

Der Beschluss vom 17. Dezember in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 15. September 2022 wurde vom nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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