Richtlinie zur Kinderonkologie: Änderungen der Anlage 1
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Gegenstand der vorliegenden Änderung in Anlage 1 der Richtlinie ist die Erweiterung der Liste 1 „Onkologisch-hämatologische Hauptdiagnosen“ um pädiatrisch-hämato-onkologische Krankheiten im Sinne von § 3 Absatz 1, die in einem pädiatrisch-hämato-onkologischen Zentrum behandelt werden müssen. Die neu aufgenommenen diagnosen sind in der Versorgung vergleichbar mit den bereits gelisteten „Onkologisch-hämatologische Hauptdiagnosen“ (Liste 1). […]
Quelle: G-BA (PDF, 603KB)