Richtlinie zur Kinderonkologie: Änderungen der Anlage 1

Der Beschluss vom 17. Dezember wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

Gegenstand der vorliegenden Änderung in Anlage 1 der Richtlinie ist die Erweiterung der Liste 1 „Onkologisch-hämatologische Hauptdiagnosen“ um pädiatrisch-hämato-onkologische Krankheiten im Sinne von § 3 Absatz 1, die in einem pädiatrisch-hämato-onkologischen Zentrum behandelt werden müssen. Die neu aufgenommenen sind in der Versorgung vergleichbar mit den bereits gelisteten „Onkologisch-hämatologische Hauptdiagnosen“ (Liste 1). […]

Quelle: G-BA (PDF, 603KB)

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