Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anlagen 1 und 4 sowie Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 in der Fassung der Änderungsbeschlüsse vom 18. Februar 2021 und 19. Januar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. April 2023 in Kraft.
Seit dem 1. Januar 2020 haben sich die Rahmenbedingungen der pflegeausbildung mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) geändert. Die Ausbildungen in der altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Den zentralen Berufsabschluss stellt dabei die Pflegefachfrau bzw. den Pflegefachmann dar. Daneben gibt es noch die Spezialisierungen zur „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ und zur „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ . Die Ausbildung zur „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ geht immer mit einem Vertiefungseinsatz in einem Fachbereich einher. Als mögliche Fachbereiche stehen die pädiatrische Versorgung, die allgemeine Akutpflege in stationären Einrichtungen, die allgemeine ambulante Akut- und langzeitpflege und die allgemeine Langzeitpflege in stationären Einrichtungen für die Auszubildenden zur Auswahl. Vor diesem Hintergrund werden Änderungen der Anforderungen an das Pflegepersonal in dieser Richtlinie erforderlich […]