Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Änderungen der Vorgaben zum Pflegedienst, Nachweisverfahren und in Anlage 3 sowie Entlassmanagement

Beschluss vom 18.04. wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18.09.2019 in Kraft

Gegenstand der vorliegenden Änderungen der Richtlinie sind Konkretisierungen der Regelungen zum Einsatz des Pflegepersonals auf der fachgebundenen kinderkardiologischen Intensiveinheit sowie die Einführung von Regelungen zur Entlassvorbereitung und Überleitung. Gemäß diesen Änderungen der Richtlinie wurden entsprechende Anpassungen in der zur Abfrage der für die herzchirurgische Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Anlage 3 der Richtlinie) erforderlich. […]

Quelle: G-BA (PDF, 623KB)

Das könnte Dich auch interessieren …