Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderung des Verfahrens 2 (QS WI)

Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft

Mit dem vorliegenden Beschluss wird in Teil 2 Verfahren 2 Vermeidung nosokomialer – postoperative Wundinfektionen (QS WI) die Übergangsregelung in § 20 dahingehend ergänzt, dass die einrichtungsbezogene Qualitätssicherungsdokumentation () gemäß § 3 Absatz 2 QS WI (Anlage II Buchstaben d und e) für alle und Leistungserbringerinnen für das Erfassungsjahr 2020 sowie die fallbezogene QS- gemäß § 3 Absatz 1 Buchstabe b QS WI (Anlage II Buchstabe c) für die für das Erfassungsjahr 2021 ausgesetzt wird. Darüber hinaus werden für das Jahr 2021 die Sozialdatenlieferungen gemäß § 3 Absatz 1 Buchstaben a und b (Anlage II Buchstaben a und b) ausgesetzt. […]

Quelle: G-BA (PDF, 1.39MB)

 

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