Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderung des Verfahrens 2 (QS WI)
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft
Mit dem vorliegenden Beschluss wird in Teil 2 Verfahren 2 Vermeidung nosokomialer infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI) die Übergangsregelung in § 20 dahingehend ergänzt, dass die einrichtungsbezogene Qualitätssicherungsdokumentation (qs-dokumentation) gemäß § 3 Absatz 2 QS WI (Anlage II Buchstaben d und e) für alle leistungserbringer und Leistungserbringerinnen für das Erfassungsjahr 2020 sowie die fallbezogene QS-dokumentation gemäß § 3 Absatz 1 Buchstabe b QS WI (Anlage II Buchstabe c) für die krankenhäuser für das Erfassungsjahr 2021 ausgesetzt wird. Darüber hinaus werden für das Jahr 2021 die Sozialdatenlieferungen gemäß § 3 Absatz 1 Buchstaben a und b (Anlage II Buchstaben a und b) ausgesetzt. […]
Quelle: G-BA (PDF, 1.39MB)