Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Prospektive Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2023 zu Verfahren 1 (QS PCI), Verfahren 2 (QS WI – postoperative Wundinfektionen) und Verfahren 4 (QS NET)

Beschluss vom 16. Juni 2022.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2022 auf Grundlage von Teil 1 § 14a Absatz 3 und 4 der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung () die prospektiven für das zu Verfahren 1: Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS ) (Anlage 1), Verfahren 2: Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI) – postoperative Wundinfektionen (Anlage 2) und Verfahren 4: Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich (QS NET) (Anlage 3) beschlossen.

Die prospektiven Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2023 sind von dem Institut nach § 137a SGB V auf dessen Internetseite unter www.iqtig.org zu veröffentlichen.

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