Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Erstfassung
Beschluss des G-BA vom 19. Juli 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2019
Die Rahmenbestimmungen legen die infrastrukturellen und verfahrenstechnischen Grundlagen zur Messung der Versorgungsqualität durch das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten bei den Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern und das Verarbeiten und Nutzen von Daten bei den Krankenkassen für den Vergleich der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer untereinander fest. […]
Siehe auch Beschluss vom 19.07.2018 zu themenspezifischen Bestimmungen für das Verfahren Cholezystektomie.
Download: G-BA Beschlusstext (PDF, 213KB)