Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Aktualisierung der Anlage I (Indikatorenliste) zu Verfahren 6 (QS KCHK) für das Erfassungsjahr 2020

Der Beschluss vom 22.11. wurde vom nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Das Institut für und Transparenz im Gesundheitswesen () hat Anpassungen der in Anlage I der themenspezifischen Bestimmungen aufgeführten Qualitätsindikatoren empfohlen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine der in Gruppen entsprechend der Aufzählung in § 10 Absatz 4. In diesem Zusammenhang wurden bereits etablierte Indikatoren innerhalb dieser Gruppen ergänzt und harmonisiert. […]

Quelle: G-BA (PDF, 47KB)

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