Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators

Der Beschluss vom 19. Mai 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 28. Juli 2022 in Kraft.

Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmung in § 27b SGB V sind für das planbare Eingriffe zu bestimmen, bei denen insbesondere im Hinblick auf die zahlenmäßige ihrer Durchführung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist. Bei Implantationen eines Herzschrittmachers, eines Defibrillators oder eines CRT-Aggregats handelt es sich grundsätzlich überwiegend um solche planbaren Eingriffe. […]

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