Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur Cholezystektomie

Der Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Mit dem Änderungsbeschluss werden Eingriffe zur Entfernung der Gallenblase („“) per Laparotomie oder Laparoskopie in den Besonderen Teil der Richtlinie aufgenommen, für die künftig ein Anspruch auf Zweitmeinung besteht. Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmung in § 27b SGB V sind für das planbare Eingriffe zu bestimmen, bei denen insbesondere im Hinblick auf die zahlenmäßige ihrer Durchführung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist. Bei Cholezystektomien handelt es sich grundsätzlich überwiegend um solche planbaren Eingriffe. […]

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