Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme des Eingriffs Implantationen einer Knieendoprothese

Der Beschluss vom 15. Oktober wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 12. Januar 2021 in Kraft.

Mit dem Änderungsbeschluss wird ein weiterer Eingriff „Implantationen einer Knieendoprothese“ in den Besonderen Teil der Richtlinie aufgenommen, für den künftig ein Anspruch auf Zweitmeinung besteht. Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmung in § 27b SGB V sind für das planbare Eingriffe zu bestimmen, bei denen insbesondere im Hinblick auf die zahlenmäßige ihrer Durchführung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist. Bei der „Implantation einer Knieendoprothese“ handelt es sich um einen solchen planbaren Eingriff. […]

Quelle: G-BA (PDF, 77KB)

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