Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Anpassungen sowie Aufnahme des Eingriffs Schulterarthroskopie
Der Beschluss vom 22. November 2019 wurde vom bmg nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
[…] Gegenstand des Zweitmeinungsverfahrens ist die Indikationsstellung zu planbarenArthroskopien am Schultergelenk. Die Indikationsstellung kann hierbei auf der Basisverschiedener diagnosen erfolgen, aufgrund derer eine entsprechende arthroskopie empfohlen wird. Schulterarthroskopien aufgrund traumatischer Ursachen sind hiervon ausgenommen, sofern es sich bei diesen Eingriffen nicht um planbare Eingriffe mit mindestenszehn Tagen Abstand zwischen Indikationsstellung und Eingriffsdurchführung im Sinne des § 27b Absatz 5 Satz 3 SGB V handelt, sondern diese zeitnah durchgeführt werden müssen. […]Quelle: G-BA (PDF, 63KB)