Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: COVID-19 – Ausnahmen zu QS-Anforderungen
Der Beschluss vom 18. Februar 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 13. April 2021 in Kraft.
Die Änderungen im vorliegenden Beschluss sind notwendig, um auf die fortbestehenden Belastungen der Leistungserbringerinnen und leistungserbringer durch die Ausbreitung von covid-19 zu reagieren.Vor diesem Hintergrund wird mit diesem Beschluss die Regelung des § 18 Satz 2 plan. QI-RLauf das erfassungsjahr 2021 erstreckt. Wie bereits für die Regelungen der deqs-RL mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 03. Dezember 2020 erfolgt, entfällt damit auch für dieses Erfassungsjahr die gemäß § 6 plan. QI-RL bestehende Verpflichtung zu den unterjährigen quartalsbezogenen Datenlieferungen bis zum 15. Mai, 15. August sowie 15. November 2021. Die Krankenhäuser haben die Daten für das gesamte Erfassungsjahr 2021 jedoch gemäß § 18 Satz 3 plan. QI-RL nachträglich bis spätestens zum 28. Februar 2022 zu übermitteln. […]
Quelle: G-BA (PDF, 91KB)