Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Ausnahme zu QS-Anforderungen (COVID-19)

Beschluss vom 14. Mai . Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

Mit der Änderung der Regelungen in § 18 plan. QI-RL werden – wie bereits für die Regelungen der -RL mit Beschluss des vom 27. März 2020 zur Entlastung der erfolgt – die unterjährigen quartalsbezogenen Datenlieferungen zum 15. Mai, 15. August sowie 15. November 2020 auch für den Regelungsbereich des § 6 plan. QI-RL entfallen. Die Krankenhäuser haben die Daten für das gesamte jedoch nachträglich spätestens zum 28. Februar 2021 zu liefern. […]

Quelle: G-BA (PDF, 33KB)

Das könnte Dich auch interessieren …