Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Ausnahme zu QS-Anforderungen (COVID-19)

Der Beschluss vom 17. Juni 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22. Juli 2021 in Kraft.

Aufgrund der - kann die gemäß § 9 Abs. 2 plan. QI-RL für das Erfassungsjahr nicht erfolgen. Gleiches gilt insbesondere auch für das gemäß § 11 plan. QI-RL. Alle sich anschließenden Prozessschritte sind dadurch in ihrer Aussagekraft gemindert und können daher nicht umgesetzt werden. Für das werden daher die Datenvalidierung gemäß § 9 plan. QI-RL, die Neuberechnung gemäß § 10 plan. QI-RL, das Stellungnahmeverfahren gemäß § 11 plan. QI-RL sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse aller Einrichtungen zu den planungsrelevanten gemäß § 17 plan. QI-RL ausgesetzt. […]

Quelle: G-BA (PDF, 91KB)

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