Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Streichungen in § 24 Absatz 1 und 2

Gegenstand der Änderungen sind im Wesentlichen die Regelungen in § 24 Abs. 1 und 2 QSKH-RL zur Erstellung und Veröffentlichung eines Katalogs des IQTIG zu Hinweisen auf mögliche Ursachen einer unverschuldeten Unterschreitung der Dokumentationsrate von 100 Prozent.
Durch die Streichung von Satz 7 und Satz 8 werden also auch doppelte V erfahrensstrukturen vermieden. Mit der Streichung des Katalogs wird der Empfehlung des IQTIG aus dem Addendum, den Katalog nicht im Regelbetrieb umzusetzen, gefolgt. […]
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