Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2020

Der Beschluss vom 20.06. wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

Gegenstand der Änderungen sind im Wesentlichen Änderungen in Bezug auf die herzchirurgischen und transplantationsmedizinischen Leistungsbereiche, die in die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden () überführt werden. Darüber hinaus werden die Regelungen zu den Rechenregeln ergänzt und eine Liste der zu den Leistungsbereichen gemäß -RL mit aufgenommen. […]

Quelle: G-BA (PDF, 2.65MB)

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