Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2019

Beschluss des  vom 21. Juni wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar in KraftGegenstand der Änderungen sind im Wesentlichen klarstellende und redaktionelle Änderungen zum , die Vorgaben zur Leistungserbringerpseudonymisierung und zum Strukturierten Dialog. Darüber hinaus sind Änderungen in den Erforderlichkeitstabellen des Anhangs der Anlage 1 erfolgt, die sich aus der jährlichen Überprüfung durch das Institut für und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ergeben.

Quelle: Bundesanzeiger

 

Das könnte Dich auch interessieren …