Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Anpassung an die Vorgaben der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie (QBK-RL)

Der Beschluss vom 19. Dezember wurde vom nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

zum Tag der Veröffentlichung der Neufassung der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie vom 17. Oktober 2019 im Bundesanzeiger erfolgt weiterhin keine im Rahmen von Nummer 9 auf der Grundlage der Richtlinie. Sobald die Neufassung der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie für die Kernspintomographie und der vorliegende Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, soll die Möglichkeit der Qualitätsprüfung wiederaufleben.

Quelle: G-BA (PDF, 36KB)

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