Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Vakuumversiegelungstherapie von Wunden
Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Antrag auf Bewertung der Vakuumversiegelungstherapie von Wunden gemäß § 137cAbs. 1 SGB V wurde vom aok-bundesverband gestellt. Die Bewertung des Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und der wirtschaftlichkeit der Vakuumversiegelungstherapie von Wunden berücksichtigt die Ergebnisse der Abschlussberichte N17-01A und N17-01B des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im gesundheitswesen (IQWiG), die auswertung der beim G-BA anlässlich der Veröffentlichung des Beratungsthemas eingegangenen Einschätzungen einschließlich der dort benannten Literatur sowie die Stellungnahmen, die vor der abschließenden Entscheidung des G-BA eingeholt wurden. […]
Quelle: G-BA (PDF, 145KB)