Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Vakuumversiegelungstherapie von Wunden

Der Beschluss vom 19. Dezember wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der Antrag auf Bewertung der Vakuumversiegelungstherapie von Wunden gemäß § 137cAbs. 1 SGB V wurde vom gestellt. Die Bewertung des Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und der der Vakuumversiegelungstherapie von Wunden berücksichtigt die Ergebnisse der Abschlussberichte N17-01A und N17-01B des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im (IQWiG), die der beim G-BA anlässlich der Veröffentlichung des Beratungsthemas eingegangenen Einschätzungen einschließlich der dort benannten Literatur sowie die Stellungnahmen, die vor der abschließenden Entscheidung des G-BA eingeholt wurden. […]

Quelle: G-BA (PDF, 145KB)

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