Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom
Der Beschluss vom 18. August 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. November 2022 in Kraft.
Auf der Grundlage eines Antrags zur Überprüfung der stammzelltransplantation (SZT) bei Multiplem myelom gemäß § 137c Absatz 1 SGB V hatte der G-BA die bewertungsverfahren zur autologen Mehrfachtransplantation (Tandemtransplantation) bei Multiplem Myelom und zur allogenen SZT bei Multiplem Myelom in der Erstlinientherapie mit Beschluss vom 19. Januar 2017 im Hinblick auf laufende Studien bis zum 30. Juni 2022 ausgesetzt. Entsprechend der Bestimmungen in der Verfahrensordnung (2. Kapitel § 14 Absatz 5) wurden seit der Aussetzung drei Update-Recherchen durchgeführt und es wurde geprüft, ob die Voraussetzungen für die Aussetzung noch vorliegen oder ob die Beratungen vor dem Ende der Aussetzungsfrist wiederaufgenommen werden sollten. Im Ergebnis waren die´Voraussetzungen für eine wiederaufnahme der Beratungen bisher nicht erfüllt. […]
Die Aussetzung der Bewertungsverfahren zur autologen Mehrfachtransplantation (Tandemtransplantation) bei Multiplem Myelom und zur allogenen SZT bei Multiplem Myelom in der Erstlinientherapie wird bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.