Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Liposuktion bei Lipödem im Stadium III

Der Beschluss vom 19.09. wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Im Ergebnis seiner Bewertung nach § 137c SGB V kommt der zu der Feststellung, dass die Liposuktion bei im Stadium III für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten befristet erforderlich ist. Die Liposuktion bei Lip-ödem im Stadium III bleibt damit zu einer abschließenden Entscheidung Leistung der gesetzlichen im Rahmen einer unter den im Beschluss und in der QS-RL Liposuktion festgelegten Bedingungen […]

Zusammenfassende Dokumentation Beratungsverfahren nach § 135 Absatz 1, § 137c und § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V (PDF, 2.00MB)

Quelle: G-BA (PDF, 49KB)

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