Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Liposuktion bei Lipödem im Stadium III

Der Beschluss vom 19.09. wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 07.12.2019 in Kraft

Im Ergebnis seiner Bewertung nach § 137c SGB V kommt der zu der Feststellung, dass die bei Lipödem im Stadium III für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten befristet erforderlich ist. Die Liposuktion bei Lipödem im Stadium III bleibt damit zu einer abschließenden Entscheidung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen einer unter den im Beschluss und in der QS-RL Liposuktion festgelegten Bedingungen.

Download: Abschlussbericht: Beratungsverfahren nach § 135 Absatz 1, § 137c und § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V Liposuktion bei Lipödem im Stadium III (PDF, 3.88MB)

Quelle: G-BA (PDF, 71KB)

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