Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Interstitielle LDR-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil

Der Beschluss vom 17. September wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. Januar 2021 in Kraft.

Im Ergebnis des umfassenden Abwägungsprozesses gemäß 2. Kapitel § 13 der VerfO kommt der G-BA zu der Feststellung, dass die interstitielle LDR-Brachytherapie beim lokal begrenzten mit niedrigem Risikoprofil für eine ausreichende, zweckmäßige und wirt-schaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gemäß § 137c SGB V erforderlich ist. Sie bleibt damit Leistung der im Rahmen einer Krankenhausbehandlung und wird in die Anlage I der KHMe-RL (Methoden, die für die Versorgung mit Krankenhausbehandlung erforderlich sind) aufgenommen.Mit dem hier gegenständlichen Beschluss trifft der G-BA ausdrücklich keine Entscheidung und demnach auch keine leistungsrechtliche Aussage zu weiteren Anwendungsgebieten (z.B. Prostatakarzinom mit intermediärem Risiko) der LDR-Brachytherapie.Mit Inkrafttreten dieses Beschlusses treten im Übrigen auch die bisherigen aussetzungsbe-gleitenden „Maßnahmen zur bei interstitieller LDR-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom“ außer Kraft. […]

Quelle: G-BA (PDF, 251KB)

 

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