Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Einsatz von antikörperbeschichteten und medikamentenfreisetzenden Stents zur Behandlung von Koronargefäßstenosen
Der Beschluss vom 19.09.2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19.12.2019 in Kraft.
Die Aussetzung des Bewertungsverfahrens wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Der gkv-Spitzenverband hatte am 27. März 2013 einen Antrag auf Überprüfung der Methode „Einsatz von mit Medikamenten und Antikörpern beschichteten stents zur Behandlung von Koronargefäßstenosen“ gemäß § 137c Absatz 1 SGB V gestellt. Das entsprechende Bewertungsverfahren wurde am 24. November 2016 mit einer frist bis zum 30. Juni 2019 durch den g-ba ausgesetzt. Die Aussetzung erfolgte aufgrund mehrerer geplanter bzw. laufender klinischer Studien, deren Ergebnisse nach Auffassung des G-BA eine abschließende Bewertung und Beschlussfassung ermöglichen.
Quelle: G-BA (PDF, 65KB)