Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Allogene Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei akuter lymphatischer und myeloischer Leukämie

Beschluss vom 17. Juni 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

Auf der Grundlage eines Antrags zur Überprüfung der allogenen (SZT) mit In-vitro-Aufbereitung (T-Zell-Depletion über Positivanreicherung oder Negativselektion) des Transplantats bei akuter lymphatischer (ALL) und akuter myeloischer Leukämie (AML) bei Erwachsenen gemäß § 137c Absatz 1 SGB V hatte der das mit Beschluss vom 17. März im Hinblick auf einegeplante bis zum 1. Juli 2021 ausgesetzt. Dieser Aussetzungsbeschluss war verbunden mit dem „Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der allogenen Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung (T-Zell-Depletion über Positivanreicherung oder Negativselektion) des Transplantats bei akuter lymphatischer Leukämie (ALL) und akuter myeloischer Leukämie (AML) bei Erwachsenen“ gemäß § 136 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V, der gemäß § 4 dieses Beschlusses mit Wirkung vom 2. Juli 2021 außer Kraft tritt […]

Quelle: G-BA (PDF, 117KB)

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