Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Lebertransplantation

Richtlinien zur gem. § 16 TPG – Bekanntmachungen

Der der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 07./08.12. auf Empfehlung der Ständigen Kommission Organtransplantation beschlossen, die Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur in der Fassung vom 24.03.2017 zu ändern. […]

: Bundesärztekammer (PDF, 540KB)

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