Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab und weitere Änderungen

Der Beschluss vom 18. März 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 7. August 2021 in Kraft.

: G-BA (PDF, 9.81MB)

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