Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und weitere Änderungen

Der Beschluss vom 20. März (in der Fassung des Beschlusses vom 16. April 2020) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 24. Juli 2020 in Kraft.

: G-BA (PDF, 10.81MB)

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