Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und weitere Änderungen

Beschluss vom 20. März . Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: G-BA (PDF, 53.74MB)

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