Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und weitere Änderungen

Der Beschluss vom 22.03. (in der Fassung des Beschlusses vom 16.05.2019) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 24.08.2019 in Kraft.

Quelle: G-BA (PDF, 9.09MB)

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