Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe d – Neuromuskuläre Erkrankungen

Der Beschluss vom 17. Dezember wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 6. Mai 2021 in Kraft.

Quelle: G-BA (PDF, 297KB)

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